1. Es sei i.S.v. § 12 VRPG davon Kenntnis zu nehmen, dass die D. AG, C., hiermit am vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren WBE.2022.406 teilnimmt. 2. Es sei der Entscheid des Gemeinderates der Gemeinde C. AG vom 03.10.2022 (Nr. I) gegenüber A. und B. und alle weiteren vorgängigen Verfügungen und Entscheide der Behörden (Gemeinderat C. und Regierungsrat AG) in rubrizierter Angelegenheit zufolge Verletzung des rechtlichen Gehörs und falscher Parteibezeichnung vollumfänglich aufzuheben. Sämtliche Verfügungen und Entscheide der Behörden seien als nichtig zu erklären.