3. Mit Verfügung vom 6. Dezember 2022 wurde die D. AG zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren beigeladen. Gleichzeitig wurde sie darauf hingewiesen, dass es ihr freigestellt sei, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen. Von A. und B. wurde ein aktueller Grundbuchauszug der Parzelle Nr. E eingeholt. 4. In der Stellungnahme vom 10. Januar 2023 führten A. und B. aus, A. halte 50 % der Aktien der D. AG und sei einzelzeichnungsberechtigt. 5. Am 10. Januar 2023 reichte die Beigeladene eine Stellungnahme ein und stellte folgende Anträge: