2. Mit der Ersatzvornahme wird H. AG beauftragt. Die Ausführung erfolgt zwischen dem 1. und 15. Dezember 2022. Eine genauere Datumsangabe folgt. 3. Herr und Frau A. werden aufgefordert, bis Ende November 2022 die Ausstellungsterrasse (EG und OG!) zu räumen. 4. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt CHF 200.00 und ist innert 30 Tagen nach Rechtskraft der Finanzverwaltung zu überweisen. 5. Rechtsmittelbelehrung (…) C. 1. Hiergegen erhoben A. und B. mit Eingabe vom 18. Oktober 2022 Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit folgenden Anträgen: