B. Anlässlich einer Begehung am 31. August 2022 wurde festgestellt, dass die verfügten Rückbauten nicht umgesetzt waren. Daraufhin beschloss der Gemeinderat C. mit Protokollauszug vom 3. Oktober 2022: -4- 1. Für den rechtskräftig verfügten Rückbau von Ausstellungsraum und Ausstellungsterrasse mit Treppe sowie die Anpassungen Fenster, sanitäre Anlagen und Heizung in der Aufstockung Wohn- und Bürotrakt gemäss gemeinderätlichem Wiedererwägungsentscheid vom 26. Mai 2015 und Regierungsratsentscheid vom 19. Oktober 2016 wird die Ersatzvornahme angeordnet.