2. Die Aufstockung des Wohn- und Bürotrakts wird toleriert. Nutzungsmässig darf der Raum "Wohnen/Essen" (inkl. Küche und sep. WC) im Sinne der Tolerierung auf Zusehens hin als Büroraum für die D. AG verwendet werden. Die restlichen Räumlichkeiten (Zimmer 1, 2 und WC/Dusche/Bad) dürfen lediglich als Bruttonebenfläche (Lager) genutzt werden. Das bedeutet, dass bei den Zimmern 1 und 2 alle Fenster (inkl. Dachflächenfenster) entfernt werden müssen. Eine natürliche Belichtung dieser Räumlichkeiten ist nicht zulässig.