Nachdem verschiedene Bauvorhaben auf der Parzelle Nr. E ohne Bewilligung ausgeführt worden waren, verlangte der Gemeinderat C. mit Protokollauszug vom 5. März 2012 ein nachträgliches Baugesuch. Am 12. Mai 2014 wies er dieses u.a. bezüglich eines neuen Ausstellungsraums, der Ausstellungsterrasse inkl. Treppe sowie der Aufstockung des Wohn- und Bürotrakts (Gebäude Nr. F) ab. 2. Im nachfolgenden Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat wurde ein Vergleich getroffen. Gestützt darauf zog der Gemeinderat C. den angefochtenen Entscheid vom 12. Mai 2014 mit Protokollauszug vom 26. Mai 2015 in Wiedererwägung und entschied: