c), den Einsatz und die Instandstellung des Materials (lit. d), einen angemessenen Anteil an Unterhalt und Abschreibung des Materials und der weiteren für den Schadendienst notwendigen Einrichtungen (lit. e), die Entschädigungsansprüche bei notwendigen Eingriffen in fremdes Eigentum (lit. f), die Kapitalkosten (lit. g).