Aus dieser ergibt sich, dass sich die Beschwerdeführerin gegen die ihr auferlegten Kosten betreffend einen (angeblichen) Einsatz der Tankrevisionsfirma vom 29. Februar 2020 wehrt. Die Tankrevisionsfirma stellte dem BVU für rapportierte Arbeiten vom 29. Februar 2020 Kosten in Höhe von Fr. 1'320.00 zzgl. 7.7 % MWSt, d.h. Fr. 1'421.65, in Rechnung (siehe Vorakten, act. 54 i.V.m. act. 62). In der Kostenverfügung vom 11. Oktober 2021 überband das BVU diese Kosten (nebst weiteren Kosten der Tankrevisionsfirma und Gebühren des BVU) der Beschwerdeführerin (Vorakten, act. 71 ff.), was die Vorinstanz – auf Beschwerde der Beschwerdeführerin hin – schützte (angefochtener Entscheid, S. 5 [Erw.