Die Tankrevisionsfirma stellte dem BVU, Abteilung für Umwelt, am 18. Dezember 2020 Rechnung in der Höhe von Fr. 4'383.40. Das BVU, Abteilung für Umwelt, akzeptierte diese Rechnung nicht, weil der Aufwand für die Endreinigung des Tanks und des Tankraums dem Liegenschaftseigentümer und nicht dem Verursacher der Tanküberfüllung zu verrechnen war. Am 31. Dezember 2020 erfolgte eine korrigierte Rechnungsstellung in der Höhe von Fr. 2'121.70, welcher Betrag vom BVU, Abteilung für Umwelt, vorfinanziert wurde. Das BVU stellte der A. GmbH gleichentags eine entsprechende Rechnung. Anfang März 2021 (undatiertes Schreiben) äusserte sich die A. GmbH zur gestellten Rechnung und beanstandete den