Weiter wurde sie in Kenntnis gesetzt, dass ihr diese Kosten mit einer beschwerdefähigen Verfügung eröffnet würden und sie dabei Gelegenheit erhalten werde, aus ihrer Sicht zum Schadenfall Stellung zu nehmen, die Akten einzusehen sowie Anträge zu stellen. Die Tankrevisionsfirma stellte dem BVU, Abteilung für Umwelt, am 18. Dezember 2020 Rechnung in der Höhe von Fr. 4'383.40. Das BVU, Abteilung für Umwelt, akzeptierte diese Rechnung nicht, weil der Aufwand für die Endreinigung des Tanks und des Tankraums dem Liegenschaftseigentümer und nicht dem Verursacher der Tanküberfüllung zu verrechnen war.