2. Mit Schreiben vom 16. März 2020 wurde die A. GmbH vom BVU, Abteilung für Umwelt, informiert, dass sie als Verursacherin des Schadenfalls betrachtet werde und deshalb die Kosten für den Schadendiensteinsatz und die antizipierten Sanierungskosten zu tragen habe. Weiter wurde sie in Kenntnis gesetzt, dass ihr diese Kosten mit einer beschwerdefähigen Verfügung eröffnet würden und sie dabei Gelegenheit erhalten werde, aus ihrer Sicht zum Schadenfall Stellung zu nehmen, die Akten einzusehen sowie Anträge zu stellen.