Das kontaminierte Erdreich wurde von der D. GmbH ausgebaggert und zur E. AG transportiert, bei der es entsorgt wurde. Die hierfür gestellte Rechnung wurde durch die zentrale Rechnungsstelle des BVU beglichen und bildet nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Die D. GmbH stellte dem BVU, Abteilung für Umwelt, keine Rechnung für ihre Arbeiten.