2.5.2. Fahrzeuglenkende Personen müssen zweifellos über eine Reihe von (positiven) charakterlichen Eigenschaften verfügen. Bei einer verkehrspsychologischen Begutachtung steht entsprechend u.a. die Untersuchung dieser Persönlichkeitseigenschaften im Zentrum (vgl. HAAG/GRIMM, Die verkehrspsychologische Untersuchung, in: Handbuch der verkehrsmedizinischen Begutachtung, 2005, S. 85).