Ausweichmanöver zu vollziehen. Dass ihr dabei nicht klar gewesen wäre, dass sie dadurch eine massive Gefährdungssituation herbeiführt, ist nicht erkennbar, und es ist wohl nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass - 19 - es nicht zu einer Kollision kam, kein Sachschaden entstand und keine Personen verletzt wurden. Jedenfalls ist anzunehmen, dass sie mit der Vornahme des Schikanestopps zumindest besonders grobfahrlässig, wenn nicht gar (eventual-)vorsätzlich gehandelt hat.