In der Folge verliess die Beschwerdeführerin ihr Fahrzeug und liess dieses mitten auf der Fahrbahn stehen, um sich zum anderen Fahrzeug zu begeben und die Drittperson – mittels beschimpfender Gesten – zur Rede zu stellen. Währenddessen mussten zwei nachfolgende Fahrzeuge aufgrund der beiden auf der Fahrbahn stehenden Fahrzeuge auf die Gegenfahrbahn ausweichen. - 18 -