Nach dem Überholvorgang bog die Beschwerdeführerin mit derart knappem Abstand vor das überholte Fahrzeug ein, dass die Drittperson abrupt bremsen musste, um eine Kollision zu verhindern. Nachdem diese die Hupe betätigt hatte, um auf die Gefahrensituation aufmerksam zu machen, bremste die Beschwerdeführerin ihr Fahrzeug bis zum Stillstand ab, woraufhin die Drittperson eine Vollbremsung einleiten und zur Verhinderung einer Kollision leicht nach rechts auf den Kiesstreifen ausweichen musste.