2.5. 2.5.1. Bei Personen, die grobfahrlässig oder gar vorsätzlich andere Menschen beispielsweise mit Schikanestopps bei hohen Geschwindigkeiten gefährden, liegt wie erwähnt ein Charakterdefizit nahe, das eine entsprechende Fahreignungsabklärung erfordert (siehe vorne Erw. 2.2.2). Auch der "Leitfaden Fahreignung" der Expertengruppe Verkehrssicherheit vom 27. November 2020 (nachfolgend: Leitfaden) geht davon aus, dass eine Fahreignungsabklärung bei einer fahrzeuglenkenden Person indiziert ist, die andere Verkehrsteilnehmende schikaniert, indem sie sie im Sinne eines Schikanestopps zum Abbremsen oder Anhalten oder im Sinne eines Abdrängens zum Ausweichen zwingt (Leitfaden, Ziff.