Diese Aussage deutet nicht darauf hin, dass sie währenddessen noch Ausschau nach einer geeigneten Ausweichmöglichkeit gehalten hätte, ansonsten sie diesen sehr wesentlichen Aspekt gegenüber dem einvernehmenden Assistenzstaatsanwalt wohl aktiv kommuniziert hätte. Ausserdem sagte sie aus, die Drittperson hätte sie sogar überholen können, um weiter geradeaus zu fahren (staatsanwaltschaftliche Einvernahme beschuldigte Person vom 19. September 2022, S. 4; Beschwerde, S. 5).