Auf die Frage des Assistenzstaatsanwalts, ob sie den Bremsvorgang näher beschreiben könne, gab sie lediglich an, dass sie nach dem Einscheren nach rechts nicht sofort stehen geblieben sei, sondern schon ein paar Meter benötigt habe, bis sie zum Stillstand abgebremst habe. Diese Aussage deutet nicht darauf hin, dass sie währenddessen noch Ausschau nach einer geeigneten Ausweichmöglichkeit gehalten hätte, ansonsten sie diesen sehr wesentlichen Aspekt gegenüber dem einvernehmenden Assistenzstaatsanwalt wohl aktiv kommuniziert hätte.