Vor der Staatsanwaltschaft wiederum sagte sie aus, bei einer Ein- oder Ausfahrt rechts angehalten zu haben (staatsanwaltschaftliche Einvernahme beschuldigte Person vom 19. September 2022, S. 4). Abgesehen davon, dass dieses Aussageverhalten nicht als konstant bezeichnet werden kann, fällt auf, dass die Beschwerdeführerin anlässlich der Einvernahme durch den Assistenzstaatsanwalt nicht von sich aus darauf zu sprechen kam, an welcher Stelle sie ihr Fahrzeug zum Stillstand brachte, sondern erst als ihr Rechtsvertreter sie konkret danach fragte.