Da sie gegenüber der Polizei noch aussagte, abgebremst zu haben, um die Drittperson wegen deren Beschleunigens zur Rede zu stellen, und sie das Betätigen der Hupe nur nebenbei erwähnte und dieses für sie daher offenbar gar nicht im Vordergrund stand, ist ihre aktuelle Behauptung, wonach sie das Hupen erschreckt und in grosse Angst versetzt habe, nur schwer nachvollziehbar und wenig glaubhaft. Wäre sie tatsächlich in Angst und Schrecken versetzt worden, hätte sie dies bereits gegenüber der Polizei kundgetan.