Die Drittperson habe ihr Fahrzeug mittels Vollbremsung zum Stehen bringen und dabei etwas nach rechts auf den Kiesstreifen ausweichen müssen. In der Folge habe die Beschwerdeführerin ihr Fahrzeug mitten auf der Fahrbahn im 80er-Bereich stehen lassen und habe sich zum Fahrzeug der Drittperson begeben. Beide Fahrzeuge seien ca. zwei Minuten auf der Strasse gestanden. Währenddessen hätten zwei nachfolgende Fahrzeuge ein Ausweichmanöver auf die Gegenfahrbahn vornehmen müssen (vgl. polizeiliche Einvernahme Auskunftsperson vom 11. März 2022, S. 4; staatsanwaltschaftliche Einvernahme Auskunftsperson vom 19. September 2022, S. 2 f.).