In Bezug auf die Art und Weise, wie die Beschwerdeführerin diesen Überholvorgang beendete, gehen die Schilderungen auseinander. Gemäss Angaben der Drittperson sei das überholende Fahrzeug wenige Zentimeter bzw. sehr knapp vor ihrem Fahrzeug wieder auf die Fahrspur eingebogen, so dass sie abrupt habe bremsen müssen, um eine Kollision zu verhindern. Aufgrund dieser Gefährdungssituation habe sie die Hupe betätigt, woraufhin die Beschwerdeführerin ihr Fahrzeug abrupt bis zum Stillstand abgebremst habe. Die Drittperson habe ihr Fahrzeug mittels Vollbremsung zum Stehen bringen und dabei etwas nach rechts auf den Kiesstreifen ausweichen müssen.