Sie sei davon ausgegangen, dass entweder bei ihrem Fahrzeug etwas nicht in Ordnung sei und sie den Verkehr gefährde oder dass sie anderweitig auf eine Gefahrensituation respektive Hilfsbedürftigkeit aufmerksam gemacht werde. Infolgedessen habe sie ihr Auto in einer Ausweichstelle bis zum Stillstand abgebremst und sei ausgestiegen, um ihren Befürchtungen nachzugehen. Keinesfalls habe sie die beteiligte Fahrerin schikanös zum Anhalten zwingen wollen. Diese hätte schliesslich auch die Möglichkeit gehabt, weiterzufahren und das gestoppte Auto zu überholen. Der Sachverhalt sei nach wie vor unklar, was sich auch aus den neusten Einvernahmen vom 19. September 2022 ergebe.