Danach habe die Beschwerdeführerin ihr eigenes Fahrzeug bis zum Stillstand abgebremst und dadurch das überholte Fahrzeug ebenfalls bis zum Stillstand ausgebremst. In der Folge sei die Beschwerdeführerin aus ihrem Fahrzeug ausgestiegen, sei ans überholte Fahrzeug herangetreten und habe die Fahrerin des überholten Fahrzeugs mehrfach durch das Zeigen des Mittelfingers beschimpft. Im Polizeirapport wurde weiter ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin den polizeilich rapportierten Sachverhalt anerkenne und geständig sei (vgl. Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 20. März 2022, S. 2 f.).