Mit Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 20. März 2022 wurde die Beschwerdeführerin wegen eines Schikanestopps sowie wegen Beschimpfung verzeigt. Es wurde ihr dabei vorgeworfen, am 4. März 2022 im Ausserortsbereich von Q. ein anderes Fahrzeug überholt zu haben und knapp vor diesem Fahrzeug wieder eingebogen zu sein. Danach habe die Beschwerdeführerin ihr eigenes Fahrzeug bis zum Stillstand abgebremst und dadurch das überholte Fahrzeug ebenfalls bis zum Stillstand ausgebremst.