1. A. hat sich einer verkehrspsychologischen Begutachtung zu unterziehen. [Vereinbarung eines Untersuchungstermins und Kostenregelung] 2. A. hat dem Strassenverkehrsamt innert 3 Monaten ab Erhalt dieser Verfügung ein verkehrspsychologisches Gutachten einer anerkannten Untersuchungsstelle einzureichen. [Auswahl der Untersuchungsstelle, Vorbehalt weiterer Abklärungen] 3.–5. [...]