III. Verfahren WBE.2023.247 Das dem Verfahren WBE.2023.247 ursprünglich zugrunde liegende Gesuch vom 13. Oktober 2022 (erneute Baufreigabe von Verputzarbeiten zur Schimmelbekämpfung) stellte – bei richtiger Betrachtung – ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen im laufenden Beschwerdeverfahren (betreffend Baueinstellung/Baustopp mit weiteren Anordnungen) dar. Mit dem Entscheid im Beschwerdeverfahren WBE.2022.400 (betreffend Baueinstellung/Baustopp mit weiteren Anordnungen) wird das Verfahren WBE.2023.247 daher gegenstandslos.