Zu prüfen ist die Verhältnismässigkeit der Massnahme. Dabei ist festzuhalten, dass die Baueinstellung der aus dem Ruder gelaufenen Bauarbeiten ein taugliches Mittel ist, um das Bauvorhaben wieder in geordnete Bahnen zu führen. Die Massnahme ist zudem erforderlich, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Es würde den Aufwand der Baubewilligungsbehörden sprengen, die Konformität des Baufortschritts mittels permanenter Kontrollen zu überwachen.