Zudem wurde anlässlich der Erstellung des Zwischenberichts festgestellt, dass Auflage 5 [richtig wohl: Auflage 9] der Baubewilligung vom 16. Dezember 2019, wonach im Untergeschoss die Kücheneinrichtung rückzubauen und die Wohneinrichtungen in den zu Wohnzwecken eingerichteten 5 Räumen (Wohnküche, Zimmer) innert 30 Tagen nach Rechtskraft der Baubewilligung zu beseitigen gewesen wäre, nach wie vor nicht erfüllt war.