Nachdem der Gemeinderat erneute Bautätigkeiten vermutete, beauftragte er das C. mit der Erstellung eines Zwischenberichts über den aktuellen Stand der Arbeiten. Dieser liegt mit Datum vom 31. März 2022 vor, worauf der Gemeinderat am 4. April 2022 die im vorliegenden Verfahren angefochtene Verfügung erliess. 6.3.2. Gestützt auf die vorliegenden Unterlagen (Schreiben der Bauverwaltung vom 28. Januar 2022 [kommunale Akten, act. 86 ff.], Zwischenbericht vom 31. März 2022 [kommunale Akten, act. 93 ff.] sowie Fotodokumentation [kommunale Akten, act. 98 ff.) hielt die Vorinstanz bezüglich des heutigen - 18 -