Auf Ersuchen der Bauherrschaft gestattete der Gemeinderat mit Entscheid vom 29. November 2021, die Türen und Fenster der Aussenhaut einzubauen, damit eine Bauaustrocknung und Schimmelbekämpfung möglich werde und die Bausubstanz erhalten werde (Dispositiv Ziff. 2). Er hielt aber ausdrücklich fest, dass der Baustopp bestehen bleibe (Dispositiv Ziff. 1).