Mit Entscheid vom 12. Juni 2021 wies der Gemeinderat den Beschwerdeführer sodann an, sämtliche nicht bewilligten Bauteile innert 30 Tagen nach Rechtskraft dieser Verfügung zurückzubauen und der Bauverwaltung den Abschluss des Rückbaus schriftlich zu melden. Die Abnahme der Rückbauarbeiten durch die Bauverwaltung erfolgte am 28. Oktober 2021.