Nachdem anlässlich einer Baukontrolle festgestellt worden war, dass nicht gemäss bewilligten Plänen gebaut worden war und mit erheblicher Wahrscheinlichkeit ein zusätzliches Geschoss erstellt werde, erliess der Gemeindeammann am 18. Mai 2021 eine weitere superprovisorische Baueinstellungsverfügung, die der Gemeinderat am 28. Juni 2021 wiederum bestätigte. Mit Entscheid vom 12. Juni 2021 wies der Gemeinderat den Beschwerdeführer sodann an, sämtliche nicht bewilligten Bauteile innert 30 Tagen nach Rechtskraft dieser Verfügung zurückzubauen und der Bauverwaltung den Abschluss des Rückbaus schriftlich zu melden.