10. Vor Baubeginn ist dem Gemeinderat der überarbeitete Parkplatzplan einzureichen. Die Parkfelder sind durch Markierungen zu kennzeichnen. 11. Vor Baubeginn ist dem Gemeinderat der Schallschutznachweis nach SIA-Norm 181 über die Aussenbauteile einzureichen (Art. 34 Abs. 2 LSV). Der Gemeinderat behält sich vor, durch Stichproben zu prüfen, ob die Schallschutzmassnahmen die Anforderungen der SIA-Norm 181 erfüllen. Sämtliche anfallenden Kosten für diese Prüfungen gehen vollumfänglich zu Lasten der Bauherrschaft. […]