- Ersatz der bestehenden Fenster, des bestehenden Tors zum Lagerbereich sowie des bestehenden Warenlifts; - Einbau einer Türe im Erdgeschoss sowie interner Raumabtrennungen für den Zugang zu den Wohnungen im südöstlichen Gebäudeteil. Die Baubewilligung enthielt unter dem Titel "Weitere Bestimmungen und Auflagen" insbesondere folgende Auflagen: "9. Innert 30 Tagen nach Rechtskraft der Baubewilligung sind im Untergeschoss die Kücheneinrichtung rückzubauen und die Wohneinrichtungen in den zu Wohnzwecken eingerichteten 5 Räumen (Wohnküche, Zimmer) zu beseitigen.