Ebenfalls wurde im Erdgeschoss mit dem Bau der Wohnungen ohne Baubewilligung begonnen. Der Gemeindeammann erliess daher mit superprovisorischer Verfügung vom 6. Dezember 2018 eine erste Baueinstellungsverfügung, die der Gemeinderat nach Gewährung des rechtlichen Gehörs am 7. Januar 2019 bestätigte.