Der ursprüngliche Antrag zur Schimmelbekämpfung sei vom Gemeinderat bewilligt worden, die eingebauten Türen und Fenster wichen in der Anzahl und Grösse von der Baubewilligung ab. Eine teilweise Baufreigabe würde – angesichts der fehlenden Pläne des aktuellen Zustands – zu unverhältnismässigem Kontrollaufwand führen (zum Ganzen: Beschwerdeantwort Gemeinderat, S. 2 ff.).