ne, wie sie die Baute in einen baurechtskonformen Zustand zu bringen gedenke, die Aufhebung der Baueinstellung zu bewirken. Von einer Fehlberatung könne zudem keine Rede sein, auch sei es nicht Aufgabe der Behörden, die Konformität des Baufortschritts mittels dauernder Baukontrollen zu prüfen. Der zur Vorprüfung eingereichte Plansatz sei wegen fehlender Angaben als nicht bewilligungsfähig zurückgewiesen worden. Der ursprüngliche Antrag zur Schimmelbekämpfung sei vom Gemeinderat bewilligt worden, die eingebauten Türen und Fenster wichen in der Anzahl und Grösse von der Baubewilligung ab.