BERTSCHI/PLÜSS, in: Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich [VRG], 3. Aufl. 2014, N. 58 f. zu Vorbemerkungen zu §§ 4–31). Die beiden Verfahren WBE.2022.400 und WBE.2023.247 betreffen beide die Baueinstellung und beruhen auf demselben Sachverhalt. Zwischen den Verfahren besteht ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang. Auch handelt es sich um denselben Beschwerdeführer bzw. Gesuchsteller. Es rechtfertigt sich daher, die beiden Verfahren aus prozessökonomischen Gründen zu vereinigen. -8-