4. Am 12. Juni 2023 ersuchte das BVU, Rechtsabteilung, A. um Mitteilung, ob er auf einen Entscheid des BVU, Rechtsabteilung, als Beschwerdeinstanz verzichten und der Überweisung der Sache an das Verwaltungsgericht zur Erledigung im Sinne einer Sprungbeschwerde zustimmen würde. Mit Antwortschreiben vom 3. Juli 2023 erklärte sich A. mit einer Sprungbeschwerde ans Verwaltungsgericht einverstanden. 5. Am 10. Juli 2023 überwies das BVU, Rechtabteilung, die beim BVU erhobene Beschwerde von A. vom 28. November 2022 dem Verwaltungsgericht zur Erledigung (Verfahren WBE.2023.247).