D. 1. Parallel zum angestrengten Verwaltungsgerichtsverfahren (soeben lit. C) ersuchte A. am 13. Oktober 2022 beim Gemeinderat Q. um Erlaubnis, die Fassaden verputzen zu dürfen, damit eine Schimmelbildung und ein Verfall des Gebäudes verhindert werden könne. Der Gemeinderat wies das Gesuch mit Entscheid vom 24. Oktober 2022 ab. 2. Dagegen erhob A. am 28. November 2022 Beschwerde beim BVU mit den Anträgen: 1. Der Beschluss der Vorinstanz vom 24. Oktober 2022 sei aufzuheben und der Antrag auf Baufreigabe zwecks Schimmelbekämpfung sei gutzuheissen.