4. Das BVU, Rechtsabteilung, stellte mit Beschwerdeantwort vom 24. November 2022 folgende Anträge: 1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 2. Der Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu entziehen, sofern nicht umgehend ein Entscheid in der Sache gefällt werden kann.