Erfüllung von Ziffer III/9 der Baubewilligung vom 16.12.2019 beantragt werden. Diese lautet: Innert 30 Tagen nach Rechtskraft der Baubewilligung sind im Untergeschoss die Kücheneinrichtung rückzubauen und die Wohneinrichtungen in den zu Wohnzwecken eingerichteten 5 Räumen (Wohnküche, Zimmer) zu beseitigen. b) Nach Abschluss des Rückbaus gemäss Ziffer III/9 der Baubewilligung vom 16.12.2019 und Rechtskraft der Baubewilligung für die Projektänderungen kann beim Gemeinderat die Aufhebung der Baueinstellung beantragt werden. c) Baufreigaben sind nur in schriftlicher Form gültig.