6. Bevor eine Aufhebung der Baueinstellung beantragt werden kann, müssen die versäumten Punkte aus der ursprünglichen Baubewilligung in bewilligungsfähiger Qualität erfüllt sein: - Parkplatzplan (Ziffer III/10 der Baubewilligung) - Schallschutznachweis (Ziffer III/11 der Baubewilligung) - Kanalisationsplan mit Kameraaufnahmen und Dichtigkeitsprüfung (Ziffer 111/14 der Baubewilligung)