5. Das Brandschutzkonzept für die gesamte Liegenschaft ist durch einen Brandschutzfachmann VKF (QSS2) oder durch eine Person mit höherer Qualifikation zu erstellen. Darin ist dem Gemeinderat der QS-Verantwort- liche für den Brandschutz zu melden (Bauzeit bis Fertigstellung). Vor Inbetriebnahme ist der Bauverwaltung eine Kopie der Übereinstimmungserklärung (ÜE) einzureichen.