Im Anschluss daran verfügte die Bauverwaltung Q. Sofortmassnahmen betreffend Entfernung aller Gefahrstoffe aus dem Gebäude (Flüssigkeiten, Gase, Feststoffe) sowie Transport und Lagerung an bewilligtem Ort gemäss aktuellen Vorschriften. 4. Mit Beschluss vom 4. April 2022 entschied der Gemeinderat Q. unter anderem: -3- 1. – 2. [...] 3. Die Bauarbeiten sind ab Empfang dieser Verfügung vollumfänglich einzustellen. Sie dürfen nur mit schriftlicher Bewilligung des Gemeinderates fortgesetzt werden. Diese wird erst erteilt, wenn die nachfolgenden Bedingungen und Auflagen erfüllt sind.