3. Mit Beschluss vom 12. Juli 2021 wies der Gemeinderat A. an, sämtliche nicht bewilligten Bauteile am Gebäude X-Strasse auf Parzelle LIG Q./bbb zurückzubauen. Am 11. November 2021 reichte A. dem Gemeinderat eine weitere Projektänderung ein. Auf Gesuch von A. hin entschied der Gemeinderat am 29. November 2021, der Baustopp bleibe bestehen. Dem Bauherrn werde gestattet, gewisse Massnahmen zur Bauaustrocknung und Schimmelbekämpfung vorzunehmen. Am 21. März 2022 fand auf Anweisung des Gemeinderats eine Zwischenkontrolle durch einen externen Baukontrolleur der C. unter Teilnahme von Vertretern der Gemeinde sowie der Bauherrschaft statt. Im Anschluss daran verfügte die Bauverwaltung Q.