2. Mit superprovisorischer Verfügung vom 18. Mai 2021 hielt der Gemeindeammann fest, anlässlich einer Baukontrolle sei festgestellt worden, dass nicht gemäss genehmigtem Plan gebaut und mit erheblicher Wahrscheinlichkeit ein zusätzliches Geschoss erstellt werde. Er wies A. daher an, sämtliche Bauarbeiten auf Parzelle Nr. bbb einzustellen und für alle Änderungen gegenüber dem bewilligten Projekt ein Baugesuch einzureichen. Mit Entscheid vom 28. Juni 2021 bestätigte und ergänzte der Gemeinderat Q. die superprovisorische Verfügung vom 18. Mai 2021.