Hinzu kommt, dass eine inzwischen durchgeführte mehrteilige Prüfung des BAKOM bei den Netzbetreibern ergab, dass sowohl die automatische Leistungsbegrenzung wie auch die Qualitätssicherungssysteme den rechtlichen Vorgaben Rechnung tragen. Die Messungen des BAKOM zeigten, dass die Betreiber die automatische Leistungsbegrenzung so einsetzen, dass die Sendeleistung von adaptiven Antennen automatisch gemäss den Anforderungen der Vollzugshilfe auf den bewilligten Wert reduziert wird. Die geprüften Systeme erfüllen ihre Funktion zuverlässig. Die technischen Voraussetzungen zur Benutzung der automatischen Leistungsbegrenzung sind somit gegeben. Ausserdem wurden die obligatorischen QS-Systeme